Freibeträge bei der Erbschaftssteuer

Wie hoch sind die Freibeträge und welche Steuerklasse gilt?

*Eingetragene Lebenspartner werden wie weiter entfernte Verwandte in Steuerklasse III eingestuft.
Freibetrag
(§16 ErbStG)
Steuerklasse
(§15 ErbStG)
Für Ehepartner und Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft* 500.000 € I
Für Kinder und Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind, sowie für Stief- und Adoptivkinder 400.000 € I
Für Enkelkinder 200.000 € I
Für Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Erbschaft 100.000 € I
Für Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Schenkung, für Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner und Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft 20.000 € II
Für alle anderen Empfänger einer Schenkung oder Erbschaft 20.000 € III

 

Für die Berechnung der Erbschaftssteuer werden folgende Steuersätze angewendet:

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich Steuersatz in der Steuerklasse
I II III
75.000 € 7 % 15 % 30 %
300.000 € 11 % 20 % 30 %
600.000 € 15 % 25 % 30 %
6.000.000 € 19 % 30 % 30 %
13.000.000 € 23 % 35 % 50 %
26.000.000 € 27 % 40 % 50 %
über 26.000.000 € 30 % 43 % 50 %

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