Strafbefreiende Selbstanzeige
Kaum ein Bereich des Steuerrechts hat in den letzten Jahren so viel Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit genossen und Behörden zugleich so sehr beschäftigt wie der Paragraf 371 AO: die strafbefreiende Selbstanzeige.
Nachdem der Gesetzgeber die Regelung innerhalb der letzten Jahre mehrmals verschärfte, stellt es sich für viele Betroffene problematisch dar, Ihre eigene Lage einzuschätzen.
Mit höchster Diskretion beantworten wir jedem der überlegt, unversteuertes Vermögen in den steuerlichen Bereich zurückzuholen, die Frage, ob eine Selbstanzeige sinnvoll ist.
Zusammen erörtern wir folgende Punkte:
- Beratungserwägungen vor der Erstattung einer Selbstanzeige
- Auslöser für strafrechtliche Ermittlungen
- Vollständigkeit der Unterlagen, Klärung der Aufarbeitungsmöglichkeiten
- Mögliche Berichtigungstatbestände
- Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung
Unsere Leistungen zum Download:
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