Bleiben Sie informiert, bleiben Sie gesetzeskonform

Corona-Krise: Steuerrechtliche Erleichterungen verlängert

Wie zu jedem Jahreswechsel gibt es eine Fülle gesetzlicher Neuregelungen und Änderungen. Die Wichtigsten haben wir für Sie am Anfang dieser Monatsinformation zusammengestellt. Die Corona-Krise beschäftigt den Gesetzgeber und die Gerichte weiterhin. Daher wurden verschiedene steuerrechtliche Erleichterungen verlängert, wie insbesondere die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden, oder steuerrechtliche Erleichterungen mit Corona-Hilfen.

Corona-Krise: Risiko des Arbeitsausfalls

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit arbeitsrechtlichen Folgen des Lockdowns beschäftigt und die Frage geklärt, ob der Arbeitgeber, der seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona Pandemie vorübergehend schließen muss, das Risiko des Arbeitsausfalls trägt und verpflichtet ist, den Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen.

Meldefiktion: Transparenzregister zum Vollregister

Mit Wirkung zum 1. August 2021 ist die Meldefiktion weggefallen und das Transparenzregister zum Vollregister erstarkt. Dies hat zur Folge, dass zuvor entbehrliche Mitteilungen nun erforderlich werden. Als Erleichterung hat der Gesetzgeber für Vereinigungen, die bis zum 31. Juli 2021 von einer Mitteilungspflicht befreit waren, Übergangsfristen normiert, die im Jahr 2022 auslaufen.

Die Monatsinformation 01-2022

Hier finden Sie alle Informationen ausführlich für Sie zusammengefasst als PDF zum Download bereit.



    captcha


    liberata - signet_digitale_kanzlei_2024

    Hildesheimer Straße 8
    30169 Hannover
    Tel. 0511 165 934-0
    Fax 0511 165 934-99
    kanzlei@liberata.eu

    Montag bis Donnerstag: 8 – 17 Uhr
    Freitag: 8 – 15 Uhr

    Gerne vereinbaren wir mit Ihnen auch einen Termin außerhalb unserer Geschäftszeiten.