Bleiben Sie informiert, bleiben Sie gesetzeskonform
Verbesserungen bei der Homeoffice-Pauschale
Ab 2023 wird das Arbeiten im Homeoffice steuerlich attraktiver. Das überarbeitete Jahressteuergesetz 2022 sieht noch einmal einige Verbesserungen bei der Homeoffice-Pauschale und beim häuslichen Arbeitszimmer vor. Grund. genug, auf diese Verbesserungen ab 01.01.2023 einen genauen Blick zu werfen.
Fall zum häuslichen Arbeitszimmer
Fragestellungen zum häuslichen Arbeitszimmer bleiben weiterhin ein dauerhaftes Thema. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat kürzlich einen Fall entschieden, bei dem eine Arbeitnehmerin aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen den von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz nicht an allen Werktagen nutzen kann.
Einmalige Energiepreispauschale für Immatrikulierte und Berufsfachschulangemeldete
Auch Studierende und Fachschüler erhalten eine einmalige Energiepreispauschale i. H. von 200 Euro. Voraussetzung für eine Auszahlung ist, dass die Berechtigten am 01.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert bzw. an einer Berufsfachschule angemeldet sind.
Besserer Abgleich für das Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Seit dem 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft getreten. Durch das Gesetz werden private Verkäufe an das Finanzamt gemeldet. Jedem, der über entsprechende Plattformen handelt, sollte bewusst sein, dass über die Meldepflichten ein noch genauerer Abgleich mit den erklärten Umsatzgrößen durch die Finanzverwaltung möglich ist.
Die Monatsinformation 02-2023
Hier finden Sie alle Informationen ausführlich für Sie zusammengefasst als PDF zum Download bereit.
Hildesheimer Straße 8
30169 Hannover
Tel. 0511 165 934-0
Fax 0511 165 934-99
kanzlei@liberata.eu
Montag bis Donnerstag: 8 – 17 Uhr
Freitag: 8 – 15 Uhr
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen auch einen Termin außerhalb unserer Geschäftszeiten.