Bleiben Sie informiert, bleiben Sie gesetzeskonform
Tatbestands der Einkunftsart “Vermietung und Verpachtung”
Der Bundesfinanzhof nahm Stellung zur Frage der Verwirklichung des Tatbestands der Einkunftsart “Vermietung und Verpachtung” eines schenkweise und befristeten Quotennießbrauchs, welchen ein Kläger für seinen Gesellschaftsanteil an einer Grundstücksgesellschaft mit seinem volljährigen Sohn vereinbart hat. Fraglich war, ob der Nießbrauchsnehmer nach der Vertragslage und tatsächlichen Handhabung eine einem Gesellschafter ähnliche Stellung innehat.
Besteuerung von Stock Options
In weiteren aktuellen Urteilen nahm der Bundesfinanzhof Stellung zur Besteuerung von Stock Options, die von einem ausländischen Arbeitgeber gewährt wurden und zur Entstehung und Berichtigung der Umsatzsteuer bei ratenweiser Vergütung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage.
Umsätze aus Wohncontainern für Erntehelfer
Die Frage, ob die Umsätze aus der kurzfristigen Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen, auch wenn es sich nicht um Wohn- und Schlafräume in einem Gebäude handelt, wurde ebenfalls vom Bundesfinanzhof geklärt.
Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023
Zudem werden ab 01.04.2023 laut Bundesfinanzministerium die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 angewendet und es greifen Lohnerhöhungen für Beschäftigte verschiedener Branchen.
Die Monatsinformation 05-2023
Hier finden Sie alle Informationen ausführlich für Sie zusammengefasst als PDF zum Download bereit.
Hildesheimer Straße 8
30169 Hannover
Tel. 0511 165 934-0
Fax 0511 165 934-99
kanzlei@liberata.eu
Montag bis Donnerstag: 8 – 17 Uhr
Freitag: 8 – 15 Uhr
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen auch einen Termin außerhalb unserer Geschäftszeiten.