Das Betriebsprüfungsrisiko bei fehlender Verfahrensdokumentation

10. Januar 2024

Vor wenigen Tagen haben wir Sie erstmals über das Thema Betriebsprüfungsrisiko bei fehlender Verfahrensdokumentation nach GoBD (kurz: VFD) informiert. Zukünftig werden wir Sie über weiteren Details zu diesem Thema aufklären.

Sobald Sie IT in der Rechnungslegung einsetzen, muss die Pflichtdokumentation nach den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) vorliegen. Sie umfasst auch Vor- und Nebensysteme wie z. B. E-Mail-Clients, Kassen, Warenwirtschaftssysteme.

Die Schonzeit ist vorbei! Die Finanzverwaltung macht ernst. Denn die Betriebsprüfung hat ihre Strategie angepasst. Neuer Prüfungsschwerpunkt ist die ordnungsgemäße VFD:

  • Die Betriebsprüfer analysieren neuerdings Abläufe und Systeme.
  • Sie verlangen dazu diverse Unterlagen, Protokolle und ein dokumentiertes Internes-Kontroll-System(kurz: IKS).
  • Sie holen sich Daten aus den Vor- und Nebensystemen. Diese werden automatisiert untersucht.

Ein technisch GoBD-konformes Kassensystem reicht nicht aus!

Das Kassensystem und der Prozess der Kassenführung müssen dokumentiert sein!

Liegt keine vollständige Dokumentation vor, drohen Hinzuschätzungen. Diese betragen bis zu 10 % des Umsatzes. Rechtsprechung und Gesetzgebung unterstützt diesen Trend. Der Bundesfinanzhof hat mit mehreren Urteilen die Rechte der Betriebsprüfer gestärkt (z. B. BFH vom 16.01.2015, Az. XR 42/13) und damit den Weg freigemacht hat für eine strenge Kontrolle der digitalen Buchführungspflichten. Dies gilt sowohl für Steuerpflichtige, die eine Bilanz aufstellen müssen, als auch für Steuerpflichtige, die Ihren Gewinn mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.

Wir bieten Ihnen Folgendes:

Wir sind auf diese Aufgabe vorbereitet und setzen Ihr Projekt „VFD“ für Sie professionell und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen um. Verlieren Sie durch die Pflicht zur Erstellung einer VFD keine Zeit, sondern gewinnen Sie Ihre Ressourcen und Ihre Zeit zurück und entdecken Sie mit uns Optimierungspotenzial.

Es besteht die Möglichkeit einer staatlichen Förderung, die Ihren finanziellen Aufwand für die Erstellung eventuell reduzieren kann. Gern unterstützen wir Sie bei der Beantragung.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für einen unentgeltliche, unverbindlichen und individuelle Risikoeinschätzung!

Sie erhalten eine Auswertung Ihrer persönlichen Gefährdungslage und ein unverbindliches Angebot.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Für weitere Auskünfte und Unterlagen sprechen Sie uns gern an.

Bitte bleiben Sie gesund!
Ihr Liberata Team

Tel.+49 511 165 934-0
Fax +49 511 165934-99

kanzlei@liberata.eu

Ihr Ansprechpartner:
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