Mindestlohn 2021 – was ändert sich?

8. Januar 2024

Das Jahr 2021 hat begonnen und wir möchten es nicht versäumen, Sie auf die Neuerungen und Gesetzesänderungen den Mindestlohn betreffend hinzuweisen.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt in vier Schritten auf Euro 10,45 (brutto) pro Stunde. Die Erhöhung erfolgt in den Jahren 2021 und 2022 in insgesamt vier Schritten.

2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn

  • zum 1. Januar 2021 auf Euro 9,50 (brutto) pro Stunde sowie
  • zum 1. Juli 2021 auf Euro 9,60 (brutto) pro Stunde.

2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn

  • zum 1. Januar 2022 auf Euro 9,82 (brutto) pro Stunde sowie
  • zum 1. Juli 2022 auf Euro 10,45 (brutto) pro Stunde.

Bitte beachten Sie, dass es bei Löhnen mit Tarifverträgen zu höheren Löhnen kommen kann.

Anpassung von bestehenden Arbeitsverträgen

Wichtig ist zu überprüfen, ob die Arbeitsverträge in Ihrem Unternehmen angepasst werden müssen. Ist ein festes Monats- oder Jahresgehalt vereinbart, sollten Sie ausrechnen, ob der durchschnittliche Stundenlohn mindestens Euro 9,50 beträgt.

Ist dies nicht der Fall, müssen Sie entweder das Bruttogehalt erhöhen oder die Arbeitszeit verringern. Arbeitsverträge können mittels einer schriftlichen Ergänzung zum 1. Januar 2021 sowie zum 1. Juli 2021 angepasst werden.

Wenn Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten sog. Minijobber abgeschlossen wurden, besteht zusätzlich die Gefahr, dass die Verdienstgrenze von Euro 450,00 überschritten wird. Das Arbeitsverhältnis würde dann vollständig der Sozialversicherungspflicht unterliegen. In diesem Fall ist mit erheblichen Nachzahlungen zu rechnen, die unter Umständen allein vom Arbeitgeber zu tragen sind.

Um dies zu vermeiden, müssen Sie die Arbeitszeit reduzieren.

Für Minijobber mit einem durchschnittlichen Verdienst von monatlich Euro 450,00 gelten demnach ab Januar 2021 folgende maximale Arbeitszeiten:

  • 10,93 Stunden pro Woche
  • 47,37 Stunden pro Monat
  • 568,42 Stunden pro Jahr

und ab Juli 2021 folgende maximale Arbeitszeiten:

  • 10,82 Stunden pro Woche
  • 46,88 Stunden pro Monat
  • 562,50 Stunden pro Jahr

Branchenmindestlohn

Weiterhin ist zu überprüfen, ob für Ihr Unternehmen ein Branchenmindestlohn bindend ist. Vereinbart werden Branchenmindestlöhne auf Grundlage des Tarifvertragsgesetzes oder Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.

Eine Übersicht der zurzeit geplanten branchenspezifischen Mindestlöhne erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Sanktionen bei Verstößen

Bei Verstößen drohen Geldbuße in Höhe von bis zu Euro 500.000,00 sowie der Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren. Weiterhin entsteht das Risiko der Nachforderungen durch Arbeitnehmer bis zu drei Jahre rückwirkend sowie der Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Der Arbeitgeber hat diesen Fällen grundsätzlich sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil zu tragen.

Dokumentationspflicht

Die Einhaltung des MiLoG ist für Betriebe mit strengen Dokumentationspflichten verbunden, insbesondere für Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen oder in den in § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätig sind. Dies sind:

  • das Baugewerbe
  • das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • das Personenbeförderungsgewerbe, das Speditions-, Transport und Logistikgewerbe
  • das Schaustellergewerbe
  • die Gebäudereinigung
  • die Forstwirtschaft
  • die Fleischwirtschaft
  • Unternehmen im Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen

Nach § 17 MiLoG müssen die betroffenen Arbeitgeber vollständige Aufzeichnungen über

  • Beginn,
  • Ende und
  • Dauer der täglichen Arbeitszeit
  • für alle Beschäftigten

erstellen.

Diese Aufzeichnungen müssen spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages, der auf den Tag der Arbeitsleistung folgt, im Betrieb vorliegen und für mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

Ihr Betrieb wird wenigstens alle vier Jahre durch die Betriebsprüfung der Rentenversicherung auf die Einhaltung des Mindestlohns geprüft.

Für weitere Auskünfte und Unterlagen sprechen Sie uns gern an.

Bitte bleiben Sie gesund!
Ihr Liberata Team

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