Überbrückungshilfe 4 – Coronahilfen werden in 2022 fortgesetzt

7. Januar 2024

Die Coronahilfen des Bundes werden in 2022 durch eine neue Überbrückungshilfe 4 fortgesetzt. Sie umfasst voraussichtlich den Förderzeitraum Januar bis März 2022 und schließt unmittelbar an die laufende Überbrückungshilfe 3 Plus an.

Weiterhin wurde die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe 3 Plus mit dem Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 bis zum 31. März 2022 verlängert.

Ebenfalls verlängert wurde die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung für die bereits beendeten Hilfsprogramme des Bundes (Überbrückungshilfe 1–3 sowie November- und Dezemberhilfe). Sie ist nun bis zum 31. Dezember 2022 möglich.

ACHTUNG:
Die Fristverlängerung gilt nicht für die Soforthilfen des Bundes für die Monate April bis Juni 2020!

Die neue Überbrückungshilfe 4 wird nach einer aktuellen Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für die betroffenen Unternehmen weiterhin die Erstattung von Fixkosten vorsehen. Voraussetzung für eine Antragsstellung ist (weiterhin) ein coronabedingter Umsatzrückgang von 30 % im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019. Der maximale Fördersatz der förderfähigen Fixkosten soll 90 % bei einem Umsatzrückgang von über 70 % betragen. Im Rahmen der Überbrückungshilfe 4 sollen erneut auch Abschlagszahlungen erfolgen, um eine schnelle Unterstützung sicherzustellen.

Darüber hinaus sollen Unternehmen, die im Rahmen der Coronapandemie besonders von Schließungen wie etwa der Absage von Weihnachtsmärkten betroffen sind, einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss erhalten können.

Ebenfalls fortgeführt werden soll die bewährte Neustarthilfe für Soloselbstständige. Mit der Neustarthilfe 2022 sollen Soloselbstständige weiterhin pro Monat bis zu Euro 1.500; für den verlängerten Förderzeitraum also insgesamt bis zu Euro 4.500 an Zuschüssen erhalten können. Detaillierte FAQ zur neuen Überbrückungshilfe 4 und Neustarthilfe 2022 mit den Einzelheiten zu den Förderbedingungen und zum Antragsverfahren sollen nach Auskunft des BMWi zeitnah auf dem bekannten Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de veröffentlicht werden.

Für weitere Auskünfte und Unterlagen sprechen Sie uns gern an.

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