Erholungsbeihilfen

Neben Dienstwagen und Direktversicherung findet die Möglichkeit, Arbeitnehmerinnen eine Erholungsbeihilfe zu zahlen, wenig Beachtung. Die Erholungsbeihilfen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und müssen zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden....