Am 27. November 2020 hat der Bundesrat dem vom Bundestag beschlossenen Zweiten Familienentlastungsgesetz zugestimmt.
Das Kindergeld steigt um Euro 15,00 je Kind.
Ab dem 1. Januar 2021 erhöht sich das monatliche Kindergeld pro Kind um Euro 15,00 und beträgt damit für das erste und zweite Kind jeweils Euro 219,00, für das dritte Kind Euro 225,00 sowie für das vierte und jedes weitere Kind jeweils Euro 250,00 pro Monat. Der steuerliche Kinderfreibetrag (jährliche) steigt entsprechend von Euro 5.172,00 um Euro 288,00 auf Euro 5.460,00.
Anhebung der Freibeträge
Auch der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wird um Euro 288,00 auf Euro 2.928,00 (pro Jahr) erhöht.
Außerdem stellt das Gesetz mit der Anhebung des jährlichen Grundfreibetrags sicher, dass das Existenzminimum der Steuerpflichtigen ab dem Veranlagungszeitraum 2021 steuerfrei bleibt: Der Betrag erhöht sich auf Euro 9.744,00 und 2022 weiter auf Euro 9.984,00.
Ausgleich der „kalten Progression“
Zum Ausgleich der sog. „kalten Progression“ werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs angepasst.
Weitere Maßnahmen
Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen nach dem Einkommenssteuergesetz wird ab 2021 ebenfalls angehoben.