Wir möchten Sie auf eine häufig vernachlässigte Pflicht der Verfahrensdokumentation nach GoBD (im Folgenden kurz „VFD“) aufmerksam machen.
Die VFD dient dazu, nachweisen zu können, dass die Anforderungen des Handelsgesetzbuches (HGB, Handelsrecht) und der Abgabenordnung (AO, Steuerrecht) für die Erfassung, Verbuchung, Verarbeitung, Aufbewahrung und Entsorgung von Daten und Belegen erfüllt sind.
Diese (lästige?) Pflicht zur Erstellung einer VFD beinhaltet aber auch Chancen auf ein mehr an:
- Sicherheit,
- Zeit und
- Effizienz!
Wichtig:
Die Ordnungsmäßigkeit der VFD ist mittlerweile ein regelmäßiger Prüfungsschwerpunkt im Rahmen der steuerlichen Betriebsprüfung. Die Finanzverwaltung fordert verstärkt eine VFD von Ihnen.
Betroffen ist am häufigsten die Dokumentation der Kassenführung!
Die Erstellung und Pflege einer Dokumentation ist nicht in kurzer Zeit „mal eben“ erstellt. Folgendes ist zu tun:
- Identifikation der Pflicht-Bestandteile und Dokumente
- Festlegung der notwendigen Kontrollpunkte
- Entscheidungen über die Anpassung der betroffenen Prozesse
Diese Aufgabe beansprucht Ihre Zeit erheblich und hält Sie von den Aufgaben des Tagesgeschäftes ab.
Wir bieten Ihnen Folgendes:
Wir sind auf diese Aufgabe vorbereitet und setzen Ihr Projekt „VFD“ für Sie professionell und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen um.
Verlieren Sie durch die Pflicht zur Erstellung einer VFD keine Zeit, sondern gewinnen Sie Ihre Ressourcen und Ihre Zeit zurück und entdecken Sie mit uns Optimierungspotenzial.
Es besteht die Möglichkeit einer staatlichen Förderung, die Ihren finanziellen Aufwand für die Erstellung eventuell reduzieren kann. Gern unterstützen wir Sie bei der Beantragung.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine unentgeltliche, unverbindliche und individuelle Risikoeinschätzung!
Sie erhalten eine Auswertung Ihrer persönlichen Gefährdungslage und ein unverbindliches Angebot.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!