Liquidität 1 – Planung

20. Januar 2024

Der Corona-Virus hat uns weiter fest im Griff. Die wirtschaftlichen Folgen für die nächsten drei Monate und darüber hinaus sind noch nicht abzusehen.

Die Bundesregierung hat Hilfe in Aussicht gestellt. Leider sind diese Hilfen noch nicht konkretisiert. Dies wird hoffentlich in den nächsten Tagen erfolgen. Wir werden Sie informieren.

Wichtig ist, dass Sie sich mit der Situation auseinandersetzen und die Zeit nutzen, um sich vorzubereiten auf das, was noch kommt. Insbesondere gilt es sicher zu stellen, dass Ihr Unternehmen auch weiterhin zahlungsfähig bleibt.

Wir empfehlen Ihnen, einen Zahlungsplan für die nächsten:

  • vier Wochen,
  • drei Monate und
  • sechs Monate zu erstellen.

Bedenken Sie Folgendes:
Wenn Sie erst im Mai 2020 (in zwei Monaten) wieder Lieferungen und Leistungen für Ihre Kunden erstellen können, werden Sie erst Ende Mai 2020 Rechnungen schreiben können. Die Zahlungen an Sie erfolgen dann im Juni 2020. Dies bedeutet, dass Sie in diesem nicht unrealistischen Szenario erst in drei Monaten „frische“ Einnahmen generieren werden. Verzögerungen aufgrund der Wiederaufnahme der Tätigkeit bei Ihnen, Ihren Lieferanten und Ihren Kunden sind hier noch nicht einmal berücksichtigt.

Wenn Sie bereits jetzt eine Liquiditätsplanung erstellen, erkenn Sie vielleicht schon heute einen Kreditbedarf (Überbrückungskredit). Sie wären in der Lage, bereits jetzt zu handeln. Wenn Sie erst reagieren, wenn das „Geld knapp wird“, fehlt Ihnen die Zeit, um zu handeln, da Sie Ihr eigentliches Geschäft vollständig in Anspruch nimmt.

Bitte ermitteln Sie Ihren Finanzbedarf für die nächsten vier Wochen, drei Monate und sechs Monate! Planen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben für diese Zeiträume.

Für weitere Auskünfte und Unterlagen sprechen Sie uns gern an.

Bitte bleiben Sie gesund!
Ihr Liberata Team

Tel.+49 511 165 934-0
Fax +49 511 165934-99

kanzlei@liberata.eu

Ihr Ansprechpartner:
Sven Brodthage

Mandantennummer: 70100



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