Liquidität 4 – Kredite

20. Januar 2024

„Frisches Geld“ durch Kreditaufnahme

Die Corona-Krise hat im Wesentlichen zu einem Stillstand der Weltwirtschaft geführt. Jedes Unternehmen ist direkt oder indirekt durch Schwierigkeiten bei Kunden und/oder Lieferanten betroffen. In der Phase der gesamtwirtschaftlichen Stagnation oder sogar Rezession ist es besonders wichtig, die eigenen Liquiden Mittel sorgsam zu planen.

In Phasen des Wachstums ist es oftmals möglich, Aufträge ungeplant zu akquirieren oder zumindest mit „überschaubarem Aufwand“ Zusatzaufträge zu erlangen. Dies ist in Phasen der gesamtwirtschaftlichen Stagnation nur sehr selten möglich.

Wer nicht über die Möglichkeit verfügt, die Phase des Abschwungs aus eigenen Mitteln zu finanzieren, ist auf Geld von Dritten angewiesen. Als Kreditgeber kommen in der Regel die Hausbank, Lieferanten oder Kunden, die dringend auf Ihre Produkte oder Vorleistungen angewiesen sind, in Frage.

In der derzeitigen Corona-Krise hat die Bundesregierung zur Stützung der Gesamtwirtschaft veranlasst, dass betroffene Unternehmen durch neue Programme der bundeseigenen Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) leichter Kredite bei Ihrer Hausbank bekommen können.

Für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern gibt es den:

KfW-Schnellkredit 2020

Dieses Programm kann ab dem 15. April 2020 für Investitionen und laufende Kosten (Betriebsmittel) beantragt werden.

Kurzüberblick zum KfW Schnellkredit 2020:

  • Förderkredit für Anschaffungen und/oder laufende Kosten
  • für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
  • 100 % Risikoübernahme durch die KfW
  • keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
  • Laufzeit bis zu 10 Jahre
  • 2 Jahre keine Tilgung
  • Voraussetzung: Sie haben im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt
  • Maximaler Kreditbetrag: 25 % des Jahresumsatzes 2019
  • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. Euro 500.000
  • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. Euro 800.000

Ausführliche Informationen finden Sie auf der KFW Website.

Darüber hinaus finden Sie hier auch Hinweise zu den folgenden Kreditangeboten der KfW:

  • KfW-Kredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind
  • KfW-Kredit für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind

Die Landesbanken sind dem Beispiel der KfW gefolgt und haben zusätzliche Kreditangebote zur Liquiditätssicherung aufgelegt. Die niedersächsische NBank bietet den:

Niedersachsen Liquiditätskredit

Dieses Programm kann zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und /oder zur Finanzierung von Betriebsmitteln verwendet werden.

Kurzüberblick zum Niedersachsen Liquiditätskredit:

  • Antragsberechtigt sind freiberuflich Tätige, Kleinstunternehmen sowie kleine gewerbliche Unternehmen, die
    • ihre Betriebsstätte in Niedersachsen haben,
    • im Antrag ausführlich die aktuelle finanzielle Situation darlegen und
    • darstellen, wie mit Hilfe des Darlehens aktuelle Liquiditätsengpässe überwunden werden sollen.
  • Darlehensbetrag: Euro 5.000 bis Euro 50.000
  • Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Betriebsmittel
  • Darlehenslaufzeit beträgt 10 Jahre.
  • Das Darlehen ist in den ersten zwei Jahren zinslos. (Die NBank wird rechtzeitig vor Ablauf dieses Zeitraumes ein Zinsangebot für die weitere Laufzeit unterbreiten.)
  • Die ersten zwei Jahre sind tilgungsfrei.
  • Eine vorzeitige, ganz oder teilweise außerplanmäßige Tilgung ist während der Darlehenslaufzeit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit möglich.
  • Die Stellung von Sicherheiten für das Darlehen ist nicht erforderlich.
  • Das Darlehen kann nur in seiner Gesamtsumme abgerufen werden. Die Auszahlung erfolgt zu 100 %.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website der NBank.

Für weitere Auskünfte und Unterlagen sprechen Sie uns gern an.

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