Liquidität 3 – Steuererklärungen

30. Januar 2024

Eine Liquiditätsplanung umfasst nach Möglichkeit alle zukünftigen Zahlungen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Zahlungen der Höhe nach bekannt sind sowie dass der Zahlungszeitpunkt bestimmt ist. Ist weder die Höhe noch der Zeitpunkt bekannt, kann die Zahlung lediglich vermutet werden. Dies führt zu Unsicherheit und erschwert die Planung.

In unsicheren oder Krisenzeiten ist es von Vorteil, seine zukünftigen Ein- und Ausgaben zu kennen und mit ihnen zu haushalten.

Einkommen- oder Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuer muss auch in unsicheren Zeiten gezahlt werden; unabhängig davon, ob diese gestundet werden. Die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen. In der Regel kennen Sie die Höhe der Steuerzahlungen nicht genau. Den Zeitpunkt der Zahlung können Sie nicht genau bestimmen, aber durch die Abgabe der Steuererklärung beeinflussen.

Um hier Gewissheit zu erlangen, empfiehlt es sich, den Jahresabschluss oder die Gewinnermittlung sowie die Steuererklärungen möglichst frühzeitig nach Ablauf des Geschäftsjahres zu erledigen. Nach der Erstellung der Steuererklärungen ist die Höhe der Steuernachzahlung oder -erstattung bekannt.

Wird eine Steuererstattung ermittelt, sollte die Steuererklärung umgehend beim Finanzamt abgegeben werden. So bekommen Sie früher die Steuererstattung ausgezahlt, Sie erhalten früher Geld auf Ihr Konto. Darüber hinaus verringern sich die vierteljährlich zu zahlenden Vorauszahlungen.

Sollte sich aus den Steuererklärungen eine Steuernachzahlung ergeben, empfiehlt es sich, die Abgaben der Steuererklärungen aufzuschieben und dieser Pflicht erst im folgenden Dezember oder Januar nachzukommen. Ihnen ist bekannt, welche Zahlungen Sie erwarten und Sie sind in der Lage, entsprechende Rücklagen zu schaffen.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass eine frühzeitige Erstellung des Jahresabschlusses oder der Gewinnermittlung sowie der Steuererklärungen nur Vorteile bietet, Ihnen Unsicherheit nimmt und eine frühzeitige Planung Ihrer liquiden Mittel erleichtert.

Bitte sprechen Sie uns an, damit wir mit Ihnen den Zeitpunkt der Erstellung Ihres Jahresabschlusses oder Ihrer Gewinnermittlung sowie Ihrer Steuererklärungen besprechen können.

Für weitere Auskünfte und Unterlagen sprechen Sie uns gern an.

Bitte bleiben Sie gesund!
Ihr Liberata Team

Tel.+49 511 165 934-0
Fax +49 511 165934-99

kanzlei@liberata.eu

Ihr Ansprechpartner:
Sven Brodthage

Mandantennummer: 70100



    captcha


    liberata - signet_digitale_kanzlei_2024

    Hildesheimer Straße 8
    30169 Hannover
    Tel. 0511 165 934-0
    Fax 0511 165 934-99
    kanzlei@liberata.eu

    Montag bis Donnerstag: 8 – 17 Uhr
    Freitag: 8 – 15 Uhr

    Gerne vereinbaren wir mit Ihnen auch einen Termin außerhalb unserer Geschäftszeiten.