Notfall – Vorsorge

30. Januar 2024

Während der Corona-Krise

Die Corona-Krise bestimmt noch immer unseren Alltag. Erste Lockerungen des Kontaktverbotes werden mit dem Tragen von Gesichtsmasken erkauft. Ob das ausreicht oder ob dies zu einem Anstieg der Infektionszahlen führt, kann niemand vorhersehen. Jeder geht mit der Situation anders um; die einen halten an „Wir bleiben zu Hause“ fest, andere freuen sich auf den ersten Besuch in der City. Welches Verhalten angemessen ist, muss ein jeder für sich selbst entscheiden.

Was uns alle vereint, ist die Verunsicherung! Wir wissen nicht, was die nahe Zukunft für uns bereithält.

Wir sind der Meinung, dass wir uns auch auf eine Verschärfung der Krise vorbereiten sollten.

Was passiert, wenn eine Person aus dem familiären und/oder betrieblichen Umfeld an Corona erkrankt und in Quarantäne oder ins Krankenhaus muss oder schlimmer noch verstirbt?

Durch die Corona-Krise sollten wir realisieren, dass solche Szenarien unerwartet schnell eintreten können. Ein jeder kann als Familienmitglied oder Teil eines Unternehmens ausfallen. Wir sollten uns bewusst sein, dass der Ausfall eines Menschen Auswirkungen auf das Leben anderer hat.

Welche ungeahnten Folgen der Ausfall als Familienmitglied beispielsweise haben kann, zeigt sich, wenn Sie ausfallen und Ihr Partner oder Ihre Kinder Angaben zu Ihren Vorerkrankungen machen müssen oder auf eine Allergie hinweisen sollen.

Als Arbeitgeber sollten Sie einen Vertreter oder Vertrauten haben, der Zahlungen für benötigtes Material und noch wichtiger für Lohn- und Gehalt anweisen darf.

Als Mitarbeiter bzw. Teammitglied ist es wichtig, dass Ihre Vertretung die notwendigen Informationen findet, manchmal einfach auch weiß, wo der Schlüssel zum Briefkasten oder zum Materiallager liegt.

Dies sind einfache Beispiele, die noch nicht einmal wesentlich erscheinen, aber bereits zu erheblichen Behinderungen und Verzögerungen führen können. Was für Folgen es haben könnte, wenn Sie dauerhaft ausfallen, sollten Sie sich selbst vor Augen führen.

Aus diesem Grund möchten wir Ihnen nahelegen, eine Notfall-Mappe für Privatpersonen und ggf. ein Notfall-Handbuch für Unternehmen anzulegen. Es muss nicht sofort vollständig sein, es ist auch nicht relevant, ob analog oder digital. Wichtig ist, dass möglichst viele Informationen „griffbereit“ vorliegen, wenn Sie ausfallen.

Die Notfallmappe für Privatpersonen sollte zumindest die folgenden Dokumente enthalten:

  • Angaben zu Versicherungen insbesondere zu Kranken-, Pflege- und Unfallversicherungen
  • Testament / Erbvertrag / Pflichtteilverzichtserklärung
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung

Das Notfall-Handbuch für Unternehmen sollte mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Stellvertretung, Handlungsvollmacht, Kontovollmacht
  • Notfallplan (Was ist wann zu tun!)
  • Wichtige Adressen und Ansprechpartner
  • Lageplan der notwendigen Schlüssel
  • Passwörter, Codes sowie PINs und TANs
  • Gesellschaftsvertrag (Regelungen im Todesfall => „Unternehmens-Testament“)
  • Anweisungen für wichtige Projekte
  • Kopien wichtiger Dokumente

Es ist wichtig, dass Sie beginnen!

Die Notfall-Mappe bzw. das Notfall-Handbuch werden sich nach und nach füllen. Es liegt an Ihnen, sich auf den Notfall vorzubereiten.

Hier noch ein Tipp zur Finanzierung der Erstellung eines Notfall-Handbuches für Unternehmen:

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, im Rahmen Ihres Programms „Förderung unternehmerischen Know-hows“ mit einem 100 % Zuschuss zu Beratungskosten von bis zu Euro 4.000,00. Da die Absicherung im Krisenfall Bestandteil eines QM-Handbuches ist und entscheidend zum Fortbestand eines Unternehmens beitragen kann, ist die Erstellung eines Notfall-Handbuches laut telefonischer Auskunft voll förderfähig.

Wenn wir Sie bei der Erstellung Ihrer Notfallmappe oder einem Notfall-Handbuch unterstützen sollen, sprechen Sie uns gern an. Weiterführende Informationen, Auskünfte und Unterlagen sowie Kontakt zu versierten Rechtsanwälten und Notaren haben wir bereits für Sie vorbereitet.

Für weitere Auskünfte und Unterlagen sprechen Sie uns gern an.

Bitte bleiben Sie gesund!
Ihr Liberata Team

Tel.+49 511 165 934-0
Fax +49 511 165934-99

kanzlei@liberata.eu

Ihr Ansprechpartner:
Sven Brodthage

Mandantennummer: 70100



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