Soforthilfe durch die NBank

1. Februar 2024

Die Stellung des Antrages ändert sich wie folgt:

Auf der folgenden Internetseite erhalten Sie alle Informationen und Formulare, um Ihren Antrag auf die Corona-Soforthilfen des Landes Niedersachsen sowie des Bundes zu stellen.

Für den Fall, dass sie bereits einen Antrag gestellt haben, beachten Sie bitte die beiden folgenden Hinweise:

Fall 1: Sie haben bereits vor dem 31.03.2020 einen Antrag auf die Niedersachsen-Soforthilfe gestellt und bereits eine Bewilligung der NBank erhalten.

Sie können nun zusätzlich einen Antrag auf die Bundesförderung stellen. Prüfen Sie, ob Sie unter den neuen Voraussetzungen antragsberechtigt sind. Zusammen mit dem bereits erhaltenen Zuschuss darf keine Überkompensation entstehen, das heißt, die Zuschüsse dürfen die zu deckenden Kosten nicht übersteigen.

Fall 2: Sie haben bis zum Stichtag 31.03.2020 (vor Freischaltung der neuen Förderrichtlinien) einen Antrag auf Niedersachsen-Soforthilfe gestellt und noch keine Bewilligung erhalten.

Wenn der NBank ein korrekt ausgefüllter vollständiger Antrag vorliegt und Sie zudem antragsberechtigt sind, wird dieser weiter unter den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen der Niedersachsen-Soforthilfe Corona bearbeitet. Sie erhalten dann eine Bewilligung der NBank.

Unabhängig davon können Sie unter den Bedingungen der Bundesförderung einen zusätzlichen Antrag stellen. Sie müssen dazu nicht auf die Bewilligung der NBank warten.

Wenn Sie noch keinen Antrag gestellt haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Bitte beachten Sie, dass ab sofort keine Registrierung auf der Seite der NBank erforderlich ist!

Die Abgabe ist nunmehr per E-Mail vorzunehmen.

1. Laden Sie sich den Antrag und die Kleinbeihilfenerklärung herunter und speichern Sie diese auf Ihrem PC.

Downloads der notwendigen Formulare zur Beantragung der Soforthilfe

2. Öffnen Sie den Antrag direkt (über rechte Maustaste „öffnen mit“) von dem Speicherort auf Ihrem PC mit dem aktuellen Adobe Acrobat Reader DC. Die Kleinbeihilfenerklärung kann direkt in einem Textverarbeitungsprogramm geöffnet werden.

3. Füllen Sie den Antrag und die Kleinbeihilfenerklärung sorgfältig am PC aus.

4. Senden Sie

  • den Antrag,
  • die Kleinbeihilfenerklärung und
  • eine unterschriebene Kopie vom Personalausweis (Vorder- und Rückseite) des Unterschriftsberechtigten

zusammengefasst in einer E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: antrag@soforthilfe.nbank.de

5. Die NBank versendet keine Eingangsbestätigung. Sie weist aber darauf hin, dass alle Anträge ankommen sollten.

6. Ein weiterer wichtiger Hinweis der NBank:

Nur vollständige Anträge können berücksichtigt werden.

Aufgrund des absehbar extrem hohen Antragsaufkommens und der Dringlichkeit des Bedarfs aller Antragstellenden bitte die NBank um Verständnis dafür, dass sie ausschließlich Anträge im Originalformat (PDF) berücksichtigen können, die ihr in vollständiger Form und mit allen benötigten Anlagen vorgelegt werden.

Aus diesem Grund kann die NBank in der Zuschussbearbeitung aktuell keine individuellen Rückfragen oder Unterlagennachreichungen durchführen.

Wenn Sie unsicher sind und/oder nicht wissen, was Sie eintragen sollen, sprechen Sie uns bitte kurz an. Angaben zum

  • Branche
  • Rechtsform,
  • Wirtschaftsbereich,
  • Status,
  • Anzahl der Beschäftigten sowie
  • den Grund für die existenzbedrohliche Wirtschaftslage oder den Liquiditätsengpass

können wir Ihnen schnell und unbürokratisch nennen. Auch bei den Angaben zur Summe der fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwendungen können wir Sie unterstützen.

Für weitere Auskünfte und Unterlagen sprechen Sie uns gern an.

Bitte bleiben Sie gesund!
Ihr Liberata Team

Tel.+49 511 165 934-0
Fax +49 511 165934-99

kanzlei@liberata.eu

Ihr Ansprechpartner:
Sven Brodthage

Mandantennummer: 70100



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