Steuerfreie Zahlungen an Mitarbeiter 2

30. Januar 2024

Corona Beihilfe – Steuer- und sozialversicherungsfreie Zahlungen an Mitarbeiter!

Im März, April und Mai dieses Jahres haben wir Sie regelmäßig über einzelne Unterstützungsmaßnahmen und gesetzlichen Änderungen bzw. Erleichterungen aufgrund der Corona-Pandemie informiert. Unsere letzten Schreiben unterrichteten Sie über die Umsatzsteuersenkung zum 1. Juli 2020 und die Beantragung der Überbrückungshilfe I.

In den nächsten Tagen werden wir Sie erneut anschreiben und über:

  • die Novemberhilfe sowie
  • die Überbrückungshilfe 2

benachrichtigen. Sobald konkrete Informationen vorliegen, werden wir Sie auch über die geplante Dezemberhilfe und die Überbrückungshilfe III unterrichten.

Wir hoffen, dass Sie, Ihre Familie und Freunde sowie Ihre Kollegen/innen und Mitarbeiter/innen alle von einer COVID 19-Erkrankung verschont geblieben sind und Sie dieses aufregende und anstrengende Jahr wohlbehalten überstanden haben.

Alle Mitglieder des Liberata-Teams sind bisher gesund geblieben. In den vergangenen Monaten hatten wir – wahrscheinlich aufgrund der allgemeinen Corona-Regelungen sowie unseres Hygienekonzeptes – einen sehr geringen Krankenstand. Wir hoffen, dass dies über die Wintermonate anhält und bitten um Verständnis für unsere Forderung nach konsequenter Beachtung der Hygiene-Vorgaben in unserer Kanzlei.

Unsere Erfahrungen mit „Remote Work“ in der Zeit seit dem 13. März 2020 und die gestiegenen Infektionszahlen haben uns dazu bewogen, weiter überwiegend von zu Hause aus zu arbeiten. Allerdings wird unsere Kanzlei nicht wie in den ersten Monaten der Corona-Krise nur einfach besetzt sein. Sie können uns jederzeit während unserer Öffnungszeiten in der Kanzlei antreffen.

Wir freuen uns ganz besonders über unsere Neuzugänge und eine „Rückkehrerin.“

Unser erster Zugang ist Frau Dreyer. Sie war die letzten 27 Jahre für eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei in Hannover tätig und hat unser Sekretariat zum 1. September 2020 verstärkt. Einige von Ihnen werden Sie und Ihre verbindliche Art bereits kennengelernt haben.

Frau Busse ist aus der Elternzeit zurückgekehrt und begrüßt Sie nun (wieder) in der Kanzlei. Gemeinsam mit Frau Dreyer „schmeißt“ Sie das Sekretariat. Sie ist an jedem Dienstag und jedem Donnerstag für Sie da.

Weiterhin freuen wir uns über unsere Auszubildende im ersten Lehrjahr, Frau Gradzka. Sie ist seit dem 1. August 2020 Teil des Liberata-Teams.

Im Folgenden wollen wir Sie noch einmal auf die Corona-Beihilfe für Arbeitnehmer/innen hinweisen. (Wir haben Sie bereits am 14. April 2020 auf diese Möglichkeit der steuer- und sozialversicherungsfreien Zahlungen hingewiesen.)

Aufgrund der Corona-Krise können Arbeitgeber/innen ihren Beschäftigten bis zum 31. Dezember 2020 Sonderzahlungen bis Euro 1.500 steuer- und sozialversicherungsfrei in Form von Zuschüssen und/oder Sachbezügen gewähren.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte die Steuerbefreiung zunächst per Erlass bekannt gegeben (BMF, Schreiben vom 9. April 2020). Im Interesse der Rechtssicherheit ist im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes mit § 3 Nr. 11a EStG nachträglich eine gesetzliche Rechtsgrundlage für die Steuerfreiheit der Corona-Sonderleistungen geschaffen worden. Inzwischen ist zur Anwendung der Vorschrift ein überarbeiteter Erlass veröffentlicht worden (BMF, Schreiben vom 26. Oktober 2020).

Erfasst von der Neuregelung werden Sonderleistungen in Form von Zuschüssen oder Sachleistungen bis zu Euro 1.500,00, die die Beschäftigten in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 erhalten.

Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Eine Entgeltumwandlung ist ausgeschlossen.

Von der Befreiung ausgenommen sind Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld!

Wenn Sie Ihren Mitarbeiter/innen im Dezember 2020 noch eine Sondervergütung zukommen zulassen wollen, beraten wir Sie gern und gestalten mit Ihnen steuer- und sozialversicherungsfreie Zahlungen oder Sachbezüge an Ihre Mitarbeiter/innen.

Für weitere Auskünfte und Unterlagen sprechen Sie uns gern an.

Bitte bleiben Sie gesund!
Ihr Liberata Team

Tel.+49 511 165 934-0
Fax +49 511 165934-99

kanzlei@liberata.eu

Ihr Ansprechpartner:
Sven Brodthage

Mandantennummer: 70100



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