Liquidität 5 – Zuschüsse

24. Januar 2024

„Frisches Geld“ durch Zuschüsse

In einer wirtschaftlichen Krise ist es erst einmal wichtig, die Liquidität zu sichern. Einen geringeren Gewinn oder sogar einige wenige Verlustjahre kann ein Unternehmen mit einem zukunftsfähigen und funktionierenden Geschäftsmodell häufig verkraften. Sind keine Zahlungsmittel mehr vorhanden und ist abzusehen, dass die fehlenden liquiden Mittel nicht in absehbarer Zeit (bis zur Corona-Krise war dieser Zeitraum drei Wochen) beschafft werden können, bleibt in der Regel nur noch der Weg zum Insolvenzgericht. Die Beschaffung der Mittel kann auch durch die Beantragung von Zuschüssen erfolgen.

1. Soforthilfe des Bundes und der Länder sowie einzelner Kommunen

Wir haben bereits in unseren bisherigen Informationsschreiben zur Corona-Krise, die für Sie bei Bedarf auf unserer Homepage zum Download bereitstehen, über die Soforthilfe in Form von Zuschüssen des Bundes, der Länder und der Kommunen berichtet.

2. Zuschüsse zur Unternehmensberatung

Darüber hinaus haben wir in unserem Informationsschreiben vom 15. April 2020 über den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu Unternehmensberatungsleistungen berichtet.

Weitere Unterstützungsangebote des BAFA.

3. Finanzielle Unterstützung für IT-Leistungen (Digitalisierungsbonus)

Ein weiteres Programm fördert Maßnahmen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit.

Gefördert werden KMU und kleine freiberufliche Planungsbüros (mit weniger als 100 Mitarbeitern). Der Zuschuss für kleine Unternehmen beträgt bis zu 50 % und für mittlere Unternehmen bis zu 30 % der Investitionsaufwendungen in Höhe von mindestens Euro 5.000. Die Fördersumme beträgt mindestens Euro 2.500 und ist auf Euro 10.000 begrenzt.

Aufgrund der Corona-Krise wurde die Förderung auf folgende Investitionen ausgeweitet:

  • Investitionen in Videokonferenzanlagen und -technik / Videokonferenzsysteme,
  • Homeofficetechnik,
  • Telemedizintechnik / Telemedizinsysteme

Die Investitionen in die Vorhaben dürfen mit Einreichung des Antrags im Kundenportal der Bank begonnen werden. Diese Regelung ist befristet für Antragseinreichungen zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020.

Weitere Förderangebote der NBank finden Sie hier.

Wenn Sie mehr über die o. g. Programme erfahren wollen und / oder von uns gezielt zu einzelnen Investitionsmaßnahmen beraten werden wollen, sprechen Sie uns gern an.

Für weitere Auskünfte und Unterlagen sprechen Sie uns gern an.

Bitte bleiben Sie gesund!
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